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   BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04   

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https://dejure.org/2005,4631
BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04 (https://dejure.org/2005,4631)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2005 - NotZ 30/04 (https://dejure.org/2005,4631)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2005 - NotZ 30/04 (https://dejure.org/2005,4631)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung um eine von drei ausgeschriebenen Notarstellen; Bewerbung um eine Notarstelle durch einen Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten ist; Bejahung der persönlichen Eignung eines Bewerbers um eine Notarstelle

  • blutalkohol PDF, S. 581

    Persönliche Eignung für Notaramt bei 41/2 Jahre zurückliegender Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; BNotO § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1 S. 1
    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 861
  • DNotZ 2005, 796
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen die Einstellung eines straf- oder anwaltsgerichtlichen Verfahrens hat (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 134, 137, 139 f, 141 f; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 892 und NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 ff).

    b) Von Rechts wegen zu beanstanden ist indes, daß der Zeitablauf bei der Gewichtung der früheren Vorgänge nicht die gebotene Berücksichtigung gefunden hat (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 899).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Die Antragsgegnerin hat - auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 1935) und der neu gefaßten AVNot - die fachliche Eignung des Antragstellers zu prüfen und in eine Auswahlentscheidung zwischen dem Antragsteller und der weiteren Beteiligten einzutreten (§ 6 Abs. 3 BNotO).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen die Einstellung eines straf- oder anwaltsgerichtlichen Verfahrens hat (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 134, 137, 139 f, 141 f; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 892 und NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 ff).
  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00

    Eignung für Amt des Notars bei Trunkenheit im Verkehr und anschließender

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. September 2003 (vgl. Senatsbeschluß vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - NJW-RR 2001, 1138 m.w.N.), lag das Fehlverhalten des Antragstellers ca. 41/2 Jahre zurück.
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Die Anschlußbeschwerde ist zulässig (vgl. BGHZ 71, 314; BGH, Beschluß vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92 - BRAK-Mitt. 1993, 44 f und Beschluß vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 47/96 - BRAK-Mitt. 1997, 169, 170), aber unbegründet.
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Die Anschlußbeschwerde ist zulässig (vgl. BGHZ 71, 314; BGH, Beschluß vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92 - BRAK-Mitt. 1993, 44 f und Beschluß vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 47/96 - BRAK-Mitt. 1997, 169, 170), aber unbegründet.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 19/96

    Persönliche Eignung für das Amt des Notars - Trunkenheit eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen die Einstellung eines straf- oder anwaltsgerichtlichen Verfahrens hat (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 134, 137, 139 f, 141 f; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 892 und NotZ 22/96 - DNotZ 1997, 894, 895 ff).
  • KG, 01.11.2004 - Not 7/04

    Berechtigung der Senatsverwaltung für Justiz, das Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Das Oberlandesgericht hob durch Beschluß vom 25. Mai 2004 (Not 7/04) den vorgenannten Bescheid auf und verpflichtete die Antragsgegnerin, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 47/96

    Antrag eines ehemaligen Beamten auf erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04
    Die Anschlußbeschwerde ist zulässig (vgl. BGHZ 71, 314; BGH, Beschluß vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92 - BRAK-Mitt. 1993, 44 f und Beschluß vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 47/96 - BRAK-Mitt. 1997, 169, 170), aber unbegründet.
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Das Kriterium der persönlichen Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Verneinung durch die Justizverwaltung nach § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 114 VwGO nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18, WM 2019, 85 Rn. 3; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796 mwN; vom 22. März 1999 - NotZ 33/98, DNotZ 2000, 145, 146 und vom 25. November 1996 - NotZ 48/95, BGHZ 134, 137, 139 f., 141 f.).

    Vielmehr gilt auch für die erneute Entscheidung über eine Bewerbung nach einem vom Bewerber erstrittenen Bescheidungsurteil der Grundsatz, dass für die Beurteilung der Eignung auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist abzustellen ist (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 7/21, NJOZ 2022, 1179 Rn. 13; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796, 797 mwN; vgl. auch BR-Drucks 890/95 S. 20), die Eignung des Bewerbers im Sinne des § 5 Abs. 1 BNotO (zuvor § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO a.F.) aber auch zur Zeit der Besetzungsentscheidung nicht fehlen darf (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 1999 - NotZ 33/98, DNotZ 2000, 145, 147 und vom 25. November 1996 - NotZ 48/95, BGHZ 134, 137, 142).

    Insbesondere spielt für die Berücksichtigungsfähigkeit früheren berufsrechtlich relevanten Fehlverhaltens eines Bewerbers nicht nur der Zeitablauf seit dem Verstoß gegen Berufsrecht eine Rolle, sondern auch Art und Gewicht des Verstoßes, eine etwaige Wiederholung berufsrechtlich relevanten Fehlverhaltens und das sonstige Verhalten des Bewerbers, das gegebenenfalls Rückschlüsse auf eine Einsicht oder auch auf eine grundsätzliche Fehleinstellung des Bewerbers zulässt (st. Rspr.; vgl. hierzu zB Senat, Beschluss vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796 f. mwN; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, NJW-RR 1994, 745, 746 f. mwN).

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Not 1/23
    (BGH NJW-RR 2005, 861, beck-online, BGH NJW 2012, 2972 Rn. 13, beck-online).

    Wenn die Justizverwaltung bei der pflichtgemäßen Prüfung aller Umstände begründete Zweifel daran hat, ob der Bewerber diese Eigenschaften hat, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (BGH NJW-RR 2005, 861, beck-online).

  • OLG Celle, 22.02.2011 - Not 4/11

    Eignung eines Bewerbers für den Notarberuf bei vorangegangenem Verstoß gegen die

    In diesen Fällen kann das Gewicht früheren Fehlverhaltens so gemindert sein, dass es aus sachlichen Gründen nicht mehr möglich ist, daraus Rückschlüsse auf eine gegenwärtige persönliche Ungeeignetheit eines Bewerbers zu ziehen (Eylmann/Vaasen, BNotO, 2. Aufl., § 6 Rn. 10; Schippel/Bracker-Görk, BNotO, 8. Aufl., § 6 Rn. 17; BGH DNotZ 2005, 796, Rn. 8 - aus juris).

    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung DNotZ 2005, 796 eine positive Eignung ca. viereinhalb Jahre nach dem Fehlverhalten des Notarbewerbers bejaht hat, sind diese Erwägungen schon wegen des längeren Zeitraums zwischen Verfehlung und Ende der Bewerbungsfrist und wegen der anders gelagerten Verfehlung (dort: fahrlässige Trunkenheitsfahrt und anschließendes achtungswidriges Verhalten gegenüber den Polizeibeamten) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Dabei ist für die Beurteilung des Spielraums grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist maßgeblich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04 - NJW-RR 2005, 861 und vom 28. November 2005 - NotZ 16/05 - DNotZ 2006, 312).
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